Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen bei den Kassen ihr Einkommen angeben (bei Pflichtversicherten macht das der Arbeitgeber). Was aber, wenn das Einkommen nicht, oder zu hoch, oder zu niedrig angegeben wird? Dann wird der Höchstbeitrag von den Kassen angesetzt. Oder eben bald die Auskunft elektronisch beim Finanzamt eingeholt. Spahn macht’s möglich. Er will ja eh eine einzige digitale Identität für Paß-, Steuer- und Gesundheitswesen.
Wie apotheke-adhoc.de heute online berichtet, sollen entsprechende Regelungen zum elektronischen Kontakt zwischen Krankenkassen und Finanzämtern in einem sogenannten „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ stehen, das wohl Teil des Spahn’schen Gesetze-Marathons werden soll. Nähere Infos dazu können gut unter dem verlinkten Beitrag selbst eingeholt werden.
Bezeichnend aber ein Kommentar uter diesem Beitrag auf apotheke-adhoc.de:
Da freuen wir uns doch auf die elektronische Patientenakte, die Auswertung von Daten durch die Kassen, die geplanten gezielten Angebote an die Versicherten, die fehlenden Widerspruchsmöglichkeiten etc..
Welche Vergleiche so möglich sind, erfahre ich aus einem Artikel im Handelsblatt:
„Unternehmensvertreter berichteten dem Handelsblatt von einem kürzlichen Treffen zwischen der Gematik und Industriespitzen. Die Industrie müsse einfach mehr Ressourcen für die Projekte einplanen, soll ein Gematik-Vorstand dabei gefordert haben. Ein Unternehmenschef soll geantwortet haben:
„Ich kann mit einer Frau ein Kind zeugen, dann dauert es bis zur Geburt neun Monate. Ich kann aber nicht mit neun Frauen ein Kind zeugen und erwarten, dass es dann einen Monat dauert.“
https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/digitales-gesundheitswesen-krankenkassen-haben-milliarden-fuer-it-ausgegeben-und-muessen-bald-nochmal-zahlen/26658982.html